Anwaltskanzlei Quensell & Kollegen in Perleberg, Baupläne

Rechtsanwalt Wolf Quensell –
Fachanwalt für Bau- & Architektenrecht sowie Verwaltungsrecht

Lehrbeauftragter für Baurecht und Baumanagement an der Leuphana Universität, Lüneburg
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Schlichter und Schiedsrichter nach der SOBau
Wirtschaftsmediator (IHK)

Tätigkeiten im privaten und öffentlichen Baurecht

Ich beschäftige mich seit nunmehr 20 Jahren intensiv mit der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) und der HOAI (Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen), sowohl im privaten als auch im öffentlichen Baurecht.

 

Dabei berate ich Handwerksbetriebe, Baufirmen, Bauträger, Bauherren sowie Architekten von der Angebotserstellung bis hin zur Herausgabe der Gewährleistungsbürgschaft.

 

In meinen Projekten gelingt es mir stets, durch eine gute Zusammenarbeit mit allen am Bau beteiligten Entscheidungsträgern, einer umfassenden Beratung und meiner neutralen Sichtweise, in Konfliktfällen erfolgreich zu vermitteln. Dafür sind moderne Kommunikationsmittel notwendig.

 

Durch ständige Weiterbildung und in enger Zusammenarbeit mit der Leuphana Universität Lüneburg, den dort ansässigen Lehrkörpern des Studiengangs „Master für Baurecht-Baumanagement“, gewährleiste ich, dass Sie neben Beratungsleistungen auf herkömmlichen Gebieten des Baurechts auch bei inhaltlich anspruchsvolleren Themen, wie zum Beispiel dem gestörten Bauablauf, im Nachtragsmanagement oder Prozess- und Verfahrenstaktik erfolgreiche Beratung und Unterstützung erhalten.

Durch unsere langjährige Erfahrung sind wir aber auch in der Lage, Ihnen in weiteren Rechtsgebieten beratend und vertretend zur Seite zu stehen.

Spezialisierung auf Werkvertragsrecht

Beim Hausbau, bei handwerklichen Tätigkeiten oder bei der Erstellung von Gutachten wird der Austausch von Leistungen zwischen Besteller und Werkunternehmer durch einen Werkvertrag geregelt. Wenn der Besteller das Werk aufgrund von Mängeln nicht abnimmt oder seine Rechnungen nicht begleicht, kann es zu Auseinandersetzungen im Werkvertragsrecht kommen.

 

Durch meine langjährige Erfahrung mit Sachverhalten aus dem Werkvertragsrecht kenne ich die Perspektiven und Strategien beider Parteien bestens.  Gerne setze ich mich für Sie ein, Ansprüche aus Ihrem Werkvertrag geltend zu machen oder abzuwehren.

Flyer - RA Wolf Quensell